Seit Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA, für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, sofern diese dem Einsatz nicht widersprechen. Auch in unserer Praxis für Allgemeinmedizin nutzen wir seit rund acht Wochen die digitale Akte für persönliche Gesundheitsdaten, und bieten die Anwendung auch unseren Patientinnen und Patienten an. Die ePA dient uns als zentraler Ort, um medizinische Informationen wie Befunde, Medikamente und Impfdaten sicher zu speichern, wobei Sie als Patient dabei die Kontrolle über den Zugriff haben. Wir Ärztinnen und Ärzte (Krankenhäuser nehmen noch nicht teil), genau wie Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker, können damit also Befunde hochladen oder die Medikationsliste einsehen, also welcher Arzt welches Medikament in welcher Dosis verschrieben hat. Das kann sehr hilfreich sein, besonders wenn Patienten sich nicht erinnern können was z.B. ein Neurologe verordnet hat. So bekommen alle Beteiligten einen besseren Überblick über Diagnosen, Befunde und Medikamente.
Zwar steckt das Projekt ePA immer noch in den Kinderschuhen, hat dazu hohe Investitionskosten für uns in Hardware und Software mit sich gebracht und bedeutet aktuell auch noch immer eine deutliche Mehrarbeit für unser Team, da jedes Patienten- Dokument erst noch einzeln und nach Absprache auf die Akte hochgeladen werden kann, doch wir versprechen uns auf Dauer einen Nutzen davon und glauben das schon bald die Vorteile für uns und Sie, als unsere Patienten, überwiegen.