Die Grippewelle ebbt langsam ab, doch in vielen Hausapotheken stehen sie noch: Angebrochene Erkältungsmittel. Diese sollten auf keinen Fall für das nächste Jahr aufgehoben werden, denn sobald flüssige Arzneimittel mit Sauerstoff in Kontakt kommen, ist die Wirkung nicht mehr bis zum Ablauf des aufgedruckten Verfalldatums gewährleistet. Flüssige Zubereitungen gegen Husten, wie Säfte und Tropfen, sind nach Anbruch in der Regel sechs Monate haltbar, Antibiotikasäfte sogar nur wenige Wochen. Das Anbruchsdatum sollte deshalb auf der Packung notiert werden. Das gilt auch für Nasensprays und -tropfen, die nach Anbruch ebenfalls nur wenige Monate verwendbar sind. Der Zeitraum kann je nach Präparat variieren und ist wie bei allen flüssigen Arzneiformen auf der Verpackung und in der Packungsbeilage angegeben. Ebenso Produkte mit ätherischen Ölen, wie zum Beispiel Erkältungsbalsame, sollten nach Anbruch nicht länger als zwölf Monate verwendet werden: Mit der Zeit verflüchtigen sich die wirksamen Bestandteile. Cremes können sich zudem in ihre festen und flüssigen Bestandteile trennen. Die Zersetzungsprodukte können die Haut dann eventuell reizen. Allgemein gilt: Präparate, die auffällig aussehen oder riechen, sollte man nicht mehr verwenden.

(Text erstellt mit Informationen der Apotheken Umschau 4/2018)