Eine schwere OP ist überstanden und die Entlassung aus dem Krankenhaus steht bevor. Doch wie muss die Wunde versorgt werden? Welche Medikamente und welche Therapien sind nötig? Häufig werden Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt quasi ohne Anleitung auf die Straße gesetzt. Um dies zu ändern und um die Versorgung der Patienten künftig zu verbessern, ist am 1. Oktober 2017 der neue Rahmenvertrag zum strukturierten Entlassmanagement in Kraft getreten, auf den sich Kliniken, Ärzte und Kassen geeinigt haben. Damit wurde der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung standardisiert, um in Zukunft reibungsloser abzulaufen.
Versorgungskette Hand in Hand
Denn wurden Patienten etwa zum Wochenende entlassen, war es ihnen oft nicht mehr möglich, wie vorgeschrieben, eine Krankschreibung von einem niedergelassenen Arzt zu bekommen. Mit der Folge, dass unter Umständen der Versicherungsschutz aufgehoben war. Vor allem in ländlichen Gebieten standen frisch aus der Klinik entlassene Patienten auch häufig vor dem Problem, wie sie in ihrem Zustand an die nötigen Medikamente kommen. Um solche Versorgungslücken zu schließen und Reibungsverluste zu vermeiden, legte der Gesetzgeber nun verbindliche Standards für das Entlassmanagement fest. Danach müssen die Krankenhäuser künftig systematisch den Bedarf von Patienten für eine Anschlussversorgung ermitteln und gegebenenfalls mit der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse abstimmen. Außerdem können Krankenhausärzte in Zukunft Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
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