Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient! Seit Mitte Juli 2022 ersetzt bei uns ein elektronisches Meldeverfahren die Papierform. Gesetzlich Versicherte müssen daher keinen „gelben Schein“ mehr, den sie aus unserer Praxis erhalten, an ihre Krankenkasse weiter schicken. Denn die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte ist jetzt digital: Arztpraxen hierzulande übermitteln zukünftig die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) online an die Krankenkassen. Rund 77 Millionen dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen trudeln, nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, jährlich bei den Krankenkassen ein – in Zukunft jedoch als elektronischer Datensatz. Auch die nächste Stufe der eAU ist bereits in der Umsetzung: Ab dem 1. Januar 2023 ruft der Arbeitgeber die AU-Daten dann ebenfalls elektronisch bei der Krankenkasse ab. So entfällt dann auch hier die Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Patienten.
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