Maskenpflicht-Update
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist zum 28. Februar 2023 ausgelaufen. Die FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen, besteht für Patienten sowie für Besucher jedoch noch bis einschließlich 7. April 2023. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem nächsten Termin bei uns und legen Sie diese vor dem Eintritt in die Praxis Sven Teusen bitte unaufgefordert an.
Um Sie und unsere Mitarbeiter sowie Kollegen auch nach dieser Zeit zu schützen, setzen wir dann auf die Eigenverantwortung des/der Einzelnen. Wer sich also krank fühlt und eine ärztliche Konsultation benötigt, macht bitte einen Schnelltest vor dem Besuch unserer Praxis. Sollte dieser positiv ausfallen, bitten wir Sie zum Tragen einer FFP2-Maske in unseren Räumen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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