Wir haben die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung von Akuturbehandlungen auf Kosten der Krankenkassen. Allerdings beschränkt sich diese Genehmigung auf chronischen Rücken- oder Knieschmerz. Das heißt, dass der Schmerz seit mindestens einem halben Jahr besteht und dokumentiert ist.
Anwendung in der Praxis
In diesen Fällen können wir im Regelfall bis zu 10 Sitzungen anbieten. Hierbei wird zunächst ein Vorgespräch geführt, um die entsprechende Punktauswahl treffen zu können. Anschließend werden Termine für das „Nadeln“ vereinbart. Die Nadeln verbleiben in der Regel 20-25 Minuten. In dieser Zeit bleiben sie in der Praxis bis die Nadeln wieder entfernt worden sind.
Mit Nadeln Blockaden lösen
Unabhängig von der Kassenleistung besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit auf eigene Kosten die Akupunktur für andere Indikationen einzusetzen, z.B. für Allergien, Gewichtsabnahme, Rauchentwöhnung, Prüfungsangst, Kopfschmerzen, etc. Sprechen Sie uns an!